I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 22. August 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Folgen eines Arbeitsunfalls und die Gewährung einer Rente.
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