Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.01.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Pflichtversicherung, hilfsweise der freiwilligen Weiterversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung bei der Beklagten.
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