I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 1. November 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Elterngeld nach den Vorschriften des
Der 1973 geborene Kläger ist deutscher Staatsbürger und mit der 1976 geborenen US-amerikanischen Staatsbürgerin C. A. verheiratet. Beide sind die Eltern der in den USA 2014 geborenen D. A. und der 2016 geborenen E. A. Die Ehefrau des Klägers ist bei der US-Armee beschäftigt.
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