Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Oktober 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe (PKH) die Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|