LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 30.03.2020
L 4 KR 3844/19 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 121 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 14.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KR 1145/18

Kein Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren nach Aufhebung der Beiordnung eines RechtsanwaltsErforderlichkeit des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Beendigung des Mandats

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2020 - Aktenzeichen L 4 KR 3844/19 B

DRsp Nr. 2020/5025

Kein Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren nach Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts Erforderlichkeit des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Beendigung des Mandats

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Oktober 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 121 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe (PKH) die Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts.