ArbG Berlin, vom 09.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 19231/06
Kein Ansammeln von Freizeitguthaben bei Freizeitausgleich
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.08.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1002/07
DRsp Nr. 2008/1710
Kein Ansammeln von Freizeitguthaben bei Freizeitausgleich
»Nimmt der Angestellte gemäß § 3 A Abs. 3 Unterabs. 2 Anwendungs-TV arbeitstäglich bezahlten Freizeitausgleich zum Abbau seines Arbeitszeitguthabens gemäß § 3 A Abs. 3 Unterabs. 1 Anwendungs-TV in Anspruch, so kann er für diesen Arbeitstag kein neues Zeitguthaben im Umfang der Differenz zwischen der von ihm zu erbringenden Arbeitszeit gemäß § 3 A Abs. 2 Anwendungs-TV und der für ihn geltenden besonderen, abgesenkten Arbeitszeit gemäß § 3 A Abs. 1 Anwendungs-TV auf seinem Arbeitszeitkonto im Sinne des § 3 A Abs. 3 Unterabs. 1 Satz 4 Anwendungs-TV ansammeln.«