Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 1.12.2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin aus Annahmeverzug.
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