Der Antrag auf Zualssung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.173,70 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten im Zusammenhang mit dem Kindergarten- bzw. Hortbesuch der Kinder T. und L. M. nach Jugendhilferecht auf Erstattung sog. "Restbetriebskosten" für eine von ihr unterhaltene Kindertagesstätte in Anspruch.
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