VGH Hessen, vom 20.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 UE 3613/04
VG Frankfurt/Main, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 E 2902/96
Jugendhilferecht - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen - bei der Berechnung der ersparten Aufwendungen
BVerwG, Urteil vom 22.02.2007 - Aktenzeichen 5 C 28.05
DRsp Nr. 2007/10150
Jugendhilferecht - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen - bei der Berechnung der ersparten Aufwendungen
»Bei der Berechnung der häuslichen Ersparnisse im Rahmen der Heranziehung der Eltern zu Kostenbeiträgen nach Maßgabe des § 94 Abs. 2SGB VIII F. 1993 ist zu berücksichtigen, dass ein Kind seinen Lebensunterhalt durch eine Halbwaisenrente, die gemäß § 93 Abs. 5SGB VIII F. 1993 neben dem Kostenbeitrag einzusetzen war, selbst bestreiten konnte und insoweit dem Kostenbeitragspflichtigen keine häusliche Ersparnis entstanden ist.«