Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf eine Jubiläumszuwendung wegen Vollendung 25-jähriger Dienstzeit bei der Beklagten.
Die Klägerin ist seit dem 1. März 1971 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Arbeitsvertrag vom 1. April 1993 wurde zwischen den Parteien die Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
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