BAG - Urteil vom 05.04.2000
10 AZR 178/99
Normen:
BAT § 39 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 39 BAT
BB 2000, 1580
BB 2000, 1735
NZA 2000, 842
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Bremerhaven - Urteil vom 7. Mai 1998 - 1 Ca 268/97 -,
LAG Bremen, vom 12.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 175/98

Jubiläumszuwendung - Ruhendes Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil vom 05.04.2000 - Aktenzeichen 10 AZR 178/99

DRsp Nr. 2000/5787

Jubiläumszuwendung - Ruhendes Arbeitsverhältnis

»1. Eine Jubiläumszuwendung gemäß § 39 BAT stellt auf die Dauer der vollendeten Dienstzeit (§ 20 BAT) ab. Dazu zählen grundsätzlich auch Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher oder tariflicher Vorschrift ruht. 2. Vollendet ein Angestellter während der Zeit eines wegen des befristeten Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit (§ 59 Abs. 1 Satz 5 BAT) ruhenden Arbeitsverhältnisses die Dienstzeit nach § 39 Abs. 1 BAT, so ist ihm bereits zu diesem Zeitpunkt die Jubiläumszuwendung zu gewähren. § 39 Abs. 2 BAT, der im Fall des Sonderurlaubs gemäß § 50 Abs. 2 und 3 BAT die Fälligkeit des Anspruchs bis zur Wiederaufnahme der Arbeit hemmt, findet in diesem Falle keine entsprechende Anwendung.«

Normenkette:

BAT § 39 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf eine Jubiläumszuwendung wegen Vollendung 25-jähriger Dienstzeit bei der Beklagten.

Die Klägerin ist seit dem 1. März 1971 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Arbeitsvertrag vom 1. April 1993 wurde zwischen den Parteien die Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart.