BAG - Urteil vom 24.05.2000
10 AZR 402/99
Normen:
BAT-O §§ 19, 39 ; BGB §§ 177, 781 ;
Fundstellen:
BB 2000, 2052
NZA 2001, 45
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 17.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 580/97
LAG Sachsen-Anhalt, vom 15.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 756/98

Jubiläumszuwendung - Beschäftigungszeiten

BAG, Urteil vom 24.05.2000 - Aktenzeichen 10 AZR 402/99

DRsp Nr. 2000/8033

Jubiläumszuwendung - Beschäftigungszeiten

»Der auf eigenen Wunsch erfolgte Wechsel eines Angestellten vor dem 1. Januar 1991 zwischen in der Übergangsvorschrift Nr. 3 zu § 19 BAT-O genannten Einrichtungen oder Betriebe führt dazu, daß die Zeiten vor dem Wechsel nicht als Beschäftigungszeiten bei der Berechnung des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT-O zu berücksichtigen sind.«

Normenkette:

BAT-O §§ 19, 39 ; BGB §§ 177, 781 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Anspruch auf Zahlung einer Jubiläumszuwendung.

Der am 20. Oktober 1940 geborene Kläger ist beim beklagten Land als Revierförster beschäftigt. Kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit findet auf das Arbeitsverhältnis der BAT-O Anwendung.