Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin für 1996 ein Job-Ticket zur Verfügung stellen mußte.
Die Beklagte hat 1995 mit dem Regionalen Verkehrsverbund eine Tarifkooperation "Job-Ticket" zum Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) vereinbart. Nach der Präambel dient der Vertrag dazu,
"- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt T. ein attraktives Angebot im öffentlichen Personennahverkehr zu bieten und weitere Berufstätige als VRS-Kunden zu gewinnen,
- zur Entlastung des Straßenverkehrs beizutragen und die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten zu entspannen sowie
- einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten."
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