BAG - Urteil vom 19.03.2002
9 AZR 29/01
Normen:
Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte (TV Urlaubsgeld vom 16. März 1977 zuletzt geändert durch den 7. ÄndTV vom 26. Mai 1992) § 1 Abs. 1 Unterabs. 1 § 2 ;
Fundstellen:
AuA 2002, 230
AuR 2002, 184
BAGE 100, 362
BAGReport 2002, 355
BB 2002, 1762
DB 2002, 2495
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 18.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 398/00
ArbG Berlin, vom 06.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 36681/98

Jahressonderleistungen - Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs

BAG, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 9 AZR 29/01

DRsp Nr. 2002/11416

Jahressonderleistungen - Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs

»Die Bestimmung in § 2 Abs. 1 TV Urlaubsgeld, die auf eine Vollbeschäftigung des Angestellten am 1. Juli eines jeden Jahres abstellt, verfolgt nicht das Ziel, das tarifliche Urlaubsgeld für vollbeschäftigte Angestellte zu kürzen, die am 1. Juli wegen Erziehungsurlaub vorübergehend ihre Arbeitszeit verringert haben.« Orientierungssätze: