Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2015 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 17. September 2013 wird zurückgewiesen, auf die Berufung des Beklagten wird dieses Urteil geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
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