Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf eine anteilige Jahressonderzahlung.
Der Kläger wurde zum 01.01.1994 als Disponent von der Beklagten eingestellt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 15.10.2006.
Seine monatliche Vergütung betrug zuletzt 3.580,00 EUR brutto. Außerdem erhielt er ein 13. Gehalt und war zur Privatnutzung eines Dienstwagens berechtigt. Die sich aus diesen Vergütungsbestandteilen zusammensetzende Jahresvergütung betrug im Jahr 2005 55.000,00 EUR brutto.
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