Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 04.05.2011 - öD 4 Ga 19 b/11 - geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger begehrt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Unterlassung einer Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten.
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