LAG Frankfurt/Main, vom 16.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 463/99
ArbG Frankfurt/Main, vom 05.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3168/98
Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen; Entgeltfortzahlung; Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
BAG, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 5 AZR 255/00
DRsp Nr. 2002/7513
Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen; Entgeltfortzahlung; Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
»1. Bei Flugbegleitern im internationalen Flugverkehr kommt zur Bestimmung des Arbeitsvertragsstatuts die Regelanknüpfung an den Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Nr. 1EGBGB grundsätzlich nicht in Betracht. Das für Flugbegleiter im internationalen Flugverkehr zwingende Recht bestimmt sich auch nicht nach dem Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist. Gemäß Art. 30 Abs. 2 Nr. 2EGBGB ist das Recht des Staates maßgebend, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat.2. § 3EFZG und § 14 Abs. 1MuSchG sind Eingriffsnormen iSv. Art. 34EGBGB.«Orientierungssätze:1. Ein gewichtiges Indiz für eine konkludente Rechtswahl nach Art. 27EGBGB ist die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge und sonstige Regelungen am Sitz des Arbeitgebers (Bestätigung Senat 26. Juli 1995 - 5 AZR 216/94 - AP BGB § 157 Nr. 7 = EzA BGB § 133 Nr. 19).
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