Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.04.2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Versetzung. Die Klägerin ist seit dem 12.10.1999 bei der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigt. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Bis zum 05.08.2014 befindet sich die Klägerin in Elternzeit. Ihr durchschnittliches Bruttomonatseinkommen beträgt 2.500,00 €.
Die Klägerin wurde zunächst auf Basis eines befristeten Vertrages eingestellt (Bl. 17ff. d.A.). In § 1 ist unter anderem geregelt:
1. 2. 1. 2.
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