LAG Düsseldorf, vom 21.10.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 502/87
ArbG Düsseldorf, vom 04.12.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5151/86
Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG): Übergang der Versorgungsansprüche auf den Pensionssicherungsverein mit Eröffnung des Konkursverfahrens - 30jährige Verjährung der übergegangenen kapitalisierten - Versorgungsansprüche
BAG, Urteil vom 07.11.1989 - Aktenzeichen 3 AZR 48/88
DRsp Nr. 1992/5927
Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG): Übergang der Versorgungsansprüche auf den Pensionssicherungsverein mit Eröffnung des Konkursverfahrens - 30jährige Verjährung der übergegangenen kapitalisierten - Versorgungsansprüche
»1. Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers gehen die gesicherten Versorgungsrechte der Rentner und Arbeitnehmer auf den Pensions-Sicherungs-Verein über (§ 9 Abs. 2BetrAVG).2. Die übergegangenen Versorgungsansprüche und Anwartschaften verwandeln sich in sofort fällige Kapitalansprüche, deren Wert nach § 69KO zu schätzen ist (ständige Rechtsprechung des Senats).3. Die kapitalisierten Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren (Ergänzung zu BAG, Urteil vom 5.2.1971, 3 AZR 28/70 = BAGE 23, 213 = AP Nr 10 zu § 242BGB Betriebliche Übung).«
Der Kläger, Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung gemäß § 14BetrAVG, verlangt von dem beklagten Konkursverwalter die Feststellung von Forderungen zur Konkurstabelle.
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