Der Kläger verlangt vom Beklagten sowohl als Insolvenzverwalter (Beklagter zu 1.) über das Vermögen der Axxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx wie persönlich (Beklagter zu 2.) Ersatz des Schadens aus der fehlenden Befriedigung von Vergütungsansprüchen, die auf die Agentur für Arbeit übergegangen waren.
Der Kläger stand seit Oktober 2000 in den Diensten der Insolvenzschuldnerin.
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