Der Kläger wendet sich im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Entscheidung des Präsidenten der Beklagten, mit der dem Kläger unter Hinweis auf seine Mitgliedschaft im Personalrat untersagt worden war, weiterhin im Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik mitzuwirken.
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