LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.07.2012
5 TaBV 250/11
Normen:
TVPV § 77 Abs. 1; TVPV § 86; TVPV § 87;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 08.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 BV 432/11

Informationsveranstaltungen

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.07.2012 - Aktenzeichen 5 TaBV 250/11

DRsp Nr. 2013/267

Informationsveranstaltungen

1. Der Gesamtvertretung steht kein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme der Cockpit-Mitarbeiter an den Informationsverstaltungen "Dialogforum" zu. 2. Bei den Veranstaltungen handelt es sich weder um Bildungsmaßnahmen noch betreffen sie Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer.

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. November 2011 - 13 BV 432/11 - abgeändert.

Die Anträge der Gesamtvertretung werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

TVPV § 77 Abs. 1; TVPV § 86; TVPV § 87;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten betreffend Regelungen für die Teilnahme der Cockpit-Mitarbeiter an den Informationsveranstaltungen "Dialogforum".

Die Beteiligte zu 1) ist die auf der Grundlage des Tarifvertrages Personalvertretung Bordpersonal (TVPV) aus den Gruppenvertretungen gebildete Gesamtvertretung (im Folgenden: Gesamtvertretung), welche die Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen repräsentiert. Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt ein Luftfahrtunternehmen und beschäftigt ca. 3.500 Cockpit-Mitarbeiter (Kapitäne/Co-Piloten/Flugingenieure).