Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. November 2011 - 13 BV 432/11 - abgeändert.
Die Anträge der Gesamtvertretung werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten betreffend Regelungen für die Teilnahme der Cockpit-Mitarbeiter an den Informationsveranstaltungen "Dialogforum".
Die Beteiligte zu 1) ist die auf der Grundlage des Tarifvertrages Personalvertretung Bordpersonal (TVPV) aus den Gruppenvertretungen gebildete Gesamtvertretung (im Folgenden: Gesamtvertretung), welche die Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen repräsentiert. Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt ein Luftfahrtunternehmen und beschäftigt ca. 3.500 Cockpit-Mitarbeiter (Kapitäne/Co-Piloten/Flugingenieure).
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