Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.06.2013 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
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