Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.09.2011 - Az.:
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das oben bezeichnete Urteil zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt der Kläger.
4.Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen, soweit seine Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Essen im Hinblick auf die Beklagten zu 1. bis 6. zurückgewiesen wurde.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.
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