Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen eines Unfalls vom 12. Dezember 1997 auf Ersatz materieller Schäden, Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich weiterer materieller und immaterieller Schäden in Anspruch.
Die Beklagte zu 1 ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren [vertretungsberechtigte] Gesellschafter der Beklagte zu 2 und seine Ehefrau sind. Die Gesellschaft betreibt einen Kurierdienst, für den die Klägerin als Subunternehmerin Büchersendungen auslieferte.
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