LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.04.2012
L 2 VI 35/09 ZVW
Normen:
IfSG § 60 Abs. 1; IfSG § 61;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 07.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VJ 26/04

Impfschadensrecht; Impfstudie; Kausalität; Kombinationsimpfstoff; Kombinationsimpfung; Schutzimpfung; Ursächlicher Zusammenhang

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.04.2012 - Aktenzeichen L 2 VI 35/09 ZVW

DRsp Nr. 2012/18357

Impfschadensrecht; Impfstudie; Kausalität; Kombinationsimpfstoff; Kombinationsimpfung; Schutzimpfung; Ursächlicher Zusammenhang

1. Zur Auslegung des Begriffs der "Kombinationsimpfung" in einer ehemals für Schleswig-Holstein geltenden öffentlichen Empfehlung2. Zur Beurteilung der Ursächlichkeit im Impfschadensrecht3. Die Voraussetzungen einer sog. Kann-Versorgung sind nicht bereits erfüllt, wenn über Art und Ursache einer Erkrankung im Einzelfall Ungewissheit besteht (Anschluss an BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 17/94, SozR 3-3200 § 81 Nr. 13)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 7. Juni 2006 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

IfSG § 60 Abs. 1; IfSG § 61;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen gesundheitlicher Folgen von Schutzimpfungen.