Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 7. Juni 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Versorgung nach dem
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