Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich
BSG, Urteil vom 27.10.1989 - Aktenzeichen 9 RV 40/88
DRsp Nr. 1999/6890
Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich
1. Die Rechtswidrigkeit der Feststellung, der Beschädigte hätte ohne die Schädigung wahrscheinlich eine bestimmte Berufsstellung erreicht, ergibt sich nicht schon dann, wenn bei erneuter Beurteilung ein solcher Berufsweg nicht wahrscheinlich ist. Er müßte vielmehr als unmöglich zu beurteilen sein (Anschluß an BSG vom 24.11.1988 9/9a RV 8/87 = SozR 1300 § 45 Nr. 41). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]