Hotel Adlon; Wiederaufleben der Priorität eines Unternehmenskennzeichens nach Aufhebung der Teilung Deutschlands; Wirksamkeit des Erwerbs von älteren Markenrechten
BGH, Urteil vom 15.07.2002 - Aktenzeichen II ZR 192/00
DRsp Nr. 2002/11855
"Hotel Adlon"; Wiederaufleben der Priorität eines Unternehmenskennzeichens nach Aufhebung der Teilung Deutschlands; Wirksamkeit des Erwerbs von älteren Markenrechten
»a) Beansprucht der Kläger eine Altersrente aus einer unverfallbar gewordenen Versorgungszusage, so obliegt dem Beklagten nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für ein vorzeitiges Erlöschen der Versorgungsanwartschaft durch eine gemäß § 3 Abs. 1, 2 a.F. BetrAVG wirksame Abfindungsvereinbarung.b) § 3 Abs. 2BetrAVG verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses entspricht; eine hiervon zu Ungunsten des Dienstverpflichteten abweichende Abfindungsregelung ist - auch wenn sie in einem Prozeßvergleich getroffen wird - unwirksam (im Anschluß an BAGE 53, 131, 137).«
Normenkette:
BetrAVG § 3 (Fassung bis 31.12.1998) ;
Tatbestand:
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