EBM-Ä (2005) Nr. 01601; SGB V § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a ;
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen einer schmerztherapeutische Praxis
SG Marburg, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 18/07
DRsp Nr. 2008/20693
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen einer schmerztherapeutische Praxis
Auch wenn eine schmerztherapeutische Praxis überwiegend aus Anästhesiologen besteht, kann ihr nicht das Regelleistungsvolumen der Anästhesisten bzw für angestellte Ärzte das der Allgemeinmediziner bzw hausärztlich tätigen Internisten zuerkannt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EBM-Ä (2005) Nr. 01601; SGB V § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a ;