Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen im zweiten Quartal 2005
SG Marburg, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 546/07
DRsp Nr. 2008/20691
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen im zweiten Quartal 2005
Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist die Vergütung der Hautärzte im zweiten Quartal 2005 nicht zu beanstanden. Die Privilegierung von Gemeinschaftspraxen ist rechtmäßig. In diesem Quartal bestand keine Verpflichtung zur Auszahlung eines festen Punktwerts von 5,11 Cent. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]