I. Die klagende Partnerschaftsgesellschaft von Laborärzten wandte sich mit ihren Widersprüchen gegen die Honorarbescheide der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) für die Quartale III/1997 bis I/1998, III und IV/1998 und beanstandete, dass die Versandkostenpauschale nach Nr 7103 Bewertungsmaßstab-Ärzte bzw Ersatzkassen-Gebührenordnung (BMÄ/E-
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