Honorarverteilung in der kassenärztlichen Versorgung, Ansatz eines Regelleistungsvolumens für eine Kinderarztpraxis mit kinderkardiologischen Behandlungsfällen
SG Marburg, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1392/05
DRsp Nr. 2008/17195
Honorarverteilung in der kassenärztlichen Versorgung, Ansatz eines Regelleistungsvolumens für eine Kinderarztpraxis mit kinderkardiologischen Behandlungsfällen
Einer Kinderarztpraxis mit kinderkardiologischen Behandlungsfällen darf nicht das Regelleistungsvolumen der internistischen Kardiologen als Ausnahmeregelung zugestanden werden. Die Kassenärztliche Vereinigung kann bei einer Neubescheidung berücksichtigen, dass die Regelleistungsvolumina selbst nur auf einer 80%-Grundlage berechnet sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]