Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten auch des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 27.265,68 EUR festgesetzt.
Streitbefangen ist der Honorarbescheid der Beklagten für die Kläger des Quartals 2010/I.
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