Honorarberichtigung für eine Kinderarztpraxis, Ermessensausübung bei der Anwendung der Individualbudgetierungsmaßnahme nach Anlage 3 zu LZ 702 HVM
SG Marburg, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 60/07
DRsp Nr. 2008/9329
Honorarberichtigung für eine Kinderarztpraxis, Ermessensausübung bei der Anwendung der Individualbudgetierungsmaßnahme nach Anlage 3 zu LZ 702 HVM
Werden einer Kinderarztpraxis mit mehr als 1/3 kinderkardiologischer Behandlungsfälle im Rahmen einer Individualbudgetierungsmaßnahme die Fallwerte der Vergleichsgruppe aller Kinderärzte als Ausnahmeregelung im Rahmen einer sog. Bestwertregelung für "Junge Praxen" zugestanden, so ist dies ermessensfehlerhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]