SG Marburg - Urteil vom 20.02.2008
S 12 KA 60/07
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a ;

Honorarberichtigung für eine Kinderarztpraxis, Ermessensausübung bei der Anwendung der Individualbudgetierungsmaßnahme nach Anlage 3 zu LZ 702 HVM

SG Marburg, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 60/07

DRsp Nr. 2008/9329

Honorarberichtigung für eine Kinderarztpraxis, Ermessensausübung bei der Anwendung der Individualbudgetierungsmaßnahme nach Anlage 3 zu LZ 702 HVM

Werden einer Kinderarztpraxis mit mehr als 1/3 kinderkardiologischer Behandlungsfälle im Rahmen einer Individualbudgetierungsmaßnahme die Fallwerte der Vergleichsgruppe aller Kinderärzte als Ausnahmeregelung im Rahmen einer sog. Bestwertregelung für "Junge Praxen" zugestanden, so ist dies ermessensfehlerhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a ;