Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 28.04.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung der der Klägerin durch die Beschaffung von zwei Hörgeräten PHONAK Naida V90-UP entstandenen, den Festbetrag übersteigenden Kosten in Höhe von 4.113,00 €.
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