1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 18.08.2009 insoweit abgeändert, als die Beklagte zur Erstattung der Kosten für selbstangeschaffte Hörgeräte vom Typ "cielo life" in Höhe von 1.342,00 Euro verurteilt worden ist.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin beider Rechtszüge trägt die Beklagte ein Viertel.
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