LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.10.2015
L 2 R 741/14
Normen:
SGB IX § 14;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 13.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 R 935/10

Hörgerät; erstangegangener Träger; Beschaffungsweg; Selbstbeschaffung; Erstattungsanspruch; Rentenversicherung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2015 - Aktenzeichen L 2 R 741/14

DRsp Nr. 2016/867

Hörgerät; erstangegangener Träger; Beschaffungsweg; Selbstbeschaffung; Erstattungsanspruch; Rentenversicherung

Der Beschaffungsweg ist auch dann nicht eingehalten, wenn es auch deshalb nicht zu einer Antragstellung bei der Krankenkasse kommt, weil diese Kostenvoranschläge zur Hörgeräteversorgung nicht mehr entgegen nimmt und Prüfungen erst nach Versorgung durch den Hörgeräteakustiker erfolgen.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 14;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten für den Eigenanteil an einem selbst beschafften Hörgerät.