Die Parteien streiten darüber, ob Zeiten des Erziehungsurlaubs mitzuzählen sind, wenn der auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Tarifvertrag eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zu einer Vergütungsgruppe zur Voraussetzung für das Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe innerhalb dieser Vergütungsgruppe macht.
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