Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.04.2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes zur Zahlung des Höhergruppierungsgewinnes nach einer Neuberechnung des Vergleichsentgelts.
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