LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.02.2022
L 7 KA 24/18
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 503/15

Höheres Honorar wegen einer Ausnahme von einer HonorarabstaffelungAufgabe einer ZulassungBeendigung einer Praxisgemeinschaft

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2022 - Aktenzeichen L 7 KA 24/18

DRsp Nr. 2022/15931

Höheres Honorar wegen einer Ausnahme von einer Honorarabstaffelung Aufgabe einer Zulassung Beendigung einer Praxisgemeinschaft

Eine Aufgabe einer Zulassung eines Arztes ist nur dann anzunehmen, wenn ein Versorgungsauftrag nicht mehr ausgeübt wird; die Beendigung einer Praxisgemeinschaft steht dem nicht gleich.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt für das Quartal II/13 höheres Honorar in Höhe von 72.868,01 Euro im Wege einer Ausnahme von der Honorarabstaffelung nach § 11 des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM).

Die Klägerin, bestehend aus der Fachärztin für diagnostische Radiologie Dr. K und dem Facharzt für diagnostische Radiologie Dr. H, nimmt als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) seit 1. Oktober 2011 im Verwaltungsbezirk C an der vertragsärztlichen Versorgung teil.