Auf die Berufung des Beklagten werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 08. April 2019 aufgehoben und die Klagen abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger begehren vom Beklagten höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für September 2017 bis Februar 2018.
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