Die Berufungen der Klägerin (L
Die Beteiligten haben einander auch für die Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt höhere Altersrente durch die Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten bzw. durch die Berücksichtigung höherer Arbeitsverdienste.
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