SG Berlin, vom 28.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 32 R 5165/11
Höhere Altersrente unter Bewertung von Zeiten für Fach- und HochschulausbildungBindungswirkung einer RentenauskunftGesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bei der Festlegung rentenversicherungsrechtlicher PositionenSicherung der Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2015 - Aktenzeichen L 22 R 185/13
DRsp Nr. 2015/4832
Höhere Altersrente unter Bewertung von Zeiten für Fach- und HochschulausbildungBindungswirkung einer RentenauskunftGesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bei der Festlegung rentenversicherungsrechtlicher PositionenSicherung der Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Die Rentenauskunft, die - begrifflich als Auskunft - kein Verwaltungsakt ist, gibt die Rentenhöhe wieder, ist jedoch, wie § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI klarstellend ausführt, nicht rechtsverbindlich.2. Bei der Bestimmung des Inhalts und der Schranken rentenversicherungsrechtlicher Positionen kommt dem Gesetzgeber grundsätzlich eine weite Gestaltungsfreiheit zu.3. Dies gilt im Besonderen für Regelungen, die dazu dienen, die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherungen im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
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