Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit bei einem Friseurmeister
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.1997 - Aktenzeichen L 10 U 1666/96
DRsp Nr. 2006/23970
Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit bei einem Friseurmeister
Der Beruf des Friseurmeisters ist kein sehr spezifischer Beruf mit einem relativ engen Einsatzbereich, dessen Aufgabe eine Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit gem RVO § 581 Abs. 2 rechtfertigen würde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]