I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auch im Berufungsverfahren auf 52.283,94 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Geschäftsjahr 2010.
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