Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdUH) für die Zeit vom 1. April 2011 bis 30. September 2011.
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