Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014,
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe des nach §
Die Beklagte mit Sitz in O. ist Teil der V.-Gruppe, die weltweit im Paketdienst tätig ist. Sie beschäftigt etwa 500 Kraftfahrer. Eine Tarifbindung besteht nicht.
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