Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Altenburg vom 6. September 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Krankenhausvergütung.
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