Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts vom 8. September 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.720,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. August 2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 15% und die Beklagte zu 85%.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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