1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Im Streit sind die Höhe des praxisbezogenen Regelversorgungsvolumens (pRVV) und damit des Honoraranspruchs der Klägerin für das Quartal I/2005 sowie vorab die Frage, ob der Rechtsstreit sich durch ein von der Beklagten für unwirksam gehaltenes, von der Klägerin jedoch angenommenes Anerkenntnis im Berufungsverfahren erledigt hat.
Die Klägerin nimmt seit Januar 2005 als Internistin an der hausärztlichen Versorgung im Zuständigkeitsbezirk der Beklagten teil.
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