SG Marburg - Urteil vom 07.03.2007
S 12 KA 565/06
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 ;

Höhe des Honorars eines Facharztes für Psychiatrie mit weitgehender neurologischer Tätigkeit mit Fallzahlbegrenzung

SG Marburg, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 565/06

DRsp Nr. 2007/21006

Höhe des Honorars eines Facharztes für Psychiatrie mit weitgehender neurologischer Tätigkeit mit Fallzahlbegrenzung

Es ist im Rahmen einer Ausnahmeregelung zu prüfen, ob einem weitgehend neurologisch tätigen Facharzt für Psychiatrie, der einer Fallzahlbegrenzungsmaßnahme unterworfen ist, eine an den durchschnittlichen Fallzahlen der neurologischen Praxen orientierte Fallzahlsteigerung zugebilligt werden muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 ;